
Rechtsanwalt Karl-Rüdiger Heindl
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Geboren in Griesbach im Rottal (damals noch kein Bad Griesbach)
- Abitur in Straubing (Ludwigsoberrealschule)
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Hamburg
- Rechtsreferendarzeit bei den Gerichten in Bamberg, Bayreuth und Landshut sowie bei der Deutsch-Italienischen Handelskammer in Mailand
- In Bamberg als Referendar Nebentätigkeit in einer OLG-Rechtsanwaltskanzlei
- Nach dem 2. juristischen Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) tätig als Finanzassessor in Landshut und als Regierungsrat beim Finanzamt Straubing
- 1971 Zulassung als Rechtsanwalt gleichzeitig Eintritt in die Rechtsanwaltskanzlei Seis (bestehend seit 1948 in Landshut)
- 1982 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Heindl und Schweiger, die sich dann im Laufe der Jahre erweitert hat, schließlich zur Heindl, Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth, Temporale Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, aus der Rechtsanwalt Heindl dann am 31.12.2022 ausgeschieden ist.
Rechtsanwalt Heindl kann vor sämtlichen deutschen Gerichten auftreten, ausgenommen vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen.
Rechtsanwalt Heindl ist Mitglied folgender Vereinigungen:
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsverein
- Verband Deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht e.V. (VBMI)
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Anwaltverein Landshut
- Rechtsanwalt Heindl ist Vorsitzender des Kreisverbandes Landshut
Bayer. Wohnung- und Grundeigentümerverband (BWE)
